Aufnahmetermin: 4. August 2024
1.: Einleitung
- erste Folge mit Gast -> Ralf Hersel von GNU/Linux.ch
- Smalltalk
2. Einführung in das Thema
- Am 17. März 2023 hat die deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform durch das Parlament gebracht. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“, wurde mit 399 zu 261 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommen. Hauptziel der Wahlrechtsreform ist die Reduktion der Mitglieder des Bundestags von 736 auf 630 Sitze.
- gesetzliche Sollgrösse des Bundestages: 598 Sitze -> 23 Prozentpunkte zu gross
- Sollgrösse entspricht dem Doppelten der 299 Wahlkreise; ergibt sich aus Erst- und Zweitstimme in jedem Wahlkreis
- Erststimme geht an einen Kandidaten, die Zweitstimme an eine Liste (Partei).
- die Übergröße des Bundestags ergibt sich aus dem Wahlsystem:
- Zweitstimmen ergeben prozentuale Sitzverteilung
- Aber: Bisher zog jeder direkt gewählte Abgeordnete eines Wahlkreises in den Bundestag ein
- manche Parteien, z.B. die Unionsparteien, konnten oft mehr Direktmandate erringen, als ihnen Verhältnismäßig zustand -> „Überhangmandate“
- dadurch hätte sich ein Missverhältnis im Bundestag ergeben
- um dieses wieder auszugleichen, wurden den anderen Parteien zusätzliche Sitze eingeräumt -> „Ausgleichsmandate“
- Mit 736 Sitzen hat Deutschland nach China (2980 Abgeordnete) das zweitgrösste Parlament der Welt
- weniger die absolute Anzahl der Parlamentarier von Bedeutung, sondern das Verhältnis zur Bevölkerungszahl des Landes
- Deutschland: 115.000 Personen pro Sitz
- China 474.000 Personen pro Sitz (aber Vergleich hinkt, weil China keine Demokratie ist)
- Schauen wir auf Frankreich (mit 118.000), Spanien (140.000) und Italien (94.000). Damit sind die Unterschiede in den vergleichbaren Staaten Europas gar nicht so gross; ein Parlamentssitz vertritt zwischen 0.13 und 0.17 Prozent der Bevölkerung, im Schnitt also 0.15 Prozent
- absolute Zahlen:
- UK: 650 Mitglieder im House of Commons
- USA: 435 Mitglieder im Repräsentantenhaus
- FR: 577 Abgeordnete in der Nationalversammlung
- IT: 400 Abgeordnete in der Abgeordnetenkammer
- SP: 350 Abgeordnete im Abgeordnetenkongress
- Doch was ist das Problem bei der Grösse des Parlaments, wenn es in Europa ähnliche Grössen gibt? Es sind logistische und organisatorische Gründe, die wir hier nur stichwortartig erwähnen:
- Raumbedarf des Bundestags und der Ausschüsse
- Anzahl der Büros für die parlamentarischen Mitarbeitenden
- Schwerfälligkeit der parlamentarischen Arbeit
- um die Aufblähung durch Überhang- und Ausgleichsmandate abzuschaffen, hat die Ampel mit der Wahlrechtsreform die „Zweitstimmendeckung“ eingeführt
- heißt: Überhang- und Ausgleichsmandate sind abgeschafft
- Kandidaten, die nur mit kleiner Mehrheit ihren Wahlkreis gewinnen, ziehen nicht mehr sicher in den Bundestag ein
- stattdessen zieht die Regelzahl an Abgeordneten ein, und wer genau das ist, entscheidet das Ergebnis des Wahlkreises
- ursprünglich wollte die Ampel zwei wesentliche Wahlrechtsänderungen umsetzen:
- die schon erwähnte Zweitstimmendeckung
- Abschaffung der Grundmandatsklausel
- Grundmandatsklausel: eine Partei zieht selbst dann in den Bundestag ein, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde reißt, sofern sie mindestens drei Direktmandate erringen kann
- Die Linke ist nach der Bundestagswahl 2021 nur noch im Parlament, weil sie zwei Wahlkreise in Berlin und einen in Leipzig direkt gewonnen hat
- die CSU, die nur in Bayern antritt, bewegt sich bundesweit hochgerechnet bei um die fünf Prozent, war wegen der Grundmandatsklausel bisher aber immer im Bundestag
- hätte man die Grundmandatsklausel abgeschafft, wäre die Linke schon 2021 nicht mehr eingezogen, und die CSU hätte bei der nächsten Bundestagswahl bangen müssen
- Linke und Union sind dann vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die Wahlrechtsreform mit Streichung der Grundmandatsklausel zu kippen -> Urteil vom 29./30. Juli hat dann die Wahlrechtsreform teilweise bestätigt, teilweise abgelehnt
- die Grundmandatsklausel bleibt, die Zweitstimmendeckung kommt trotzdem
3. Diskussion
Ralfs Argumente und Ansichten:
- Über eine Reform des deutschen Wahlrechts, sind sich die Parteien überwiegend einig. Auch über das Ziel, die Anzahl der Sitze wieder in die Nähe der gesetzlichen Vorgabe von knapp 600 zu bringen, gibt es wenige Diskussionen. Stein des Anstosses, sind die Mittel, die dafür im Gesetzentwurf vorgeschlagen werden. Fabian hat diese Massnahmen vorhin erläutert.
- Folgende Punkte bereiten mir Kopfzerbrechen:
- Veröffentlichung des Urteils:
- Es wurde am 29. Juli 2024 geleakt (unautorisiert publiziert).
- Das Urteil wurde einen Tag später, am 30. Juli 2024 veröffentlicht.
- Mediales Framing:
- Der Grund, warum ich über dieses Thema mit Fabian sprechen wollte, ist die mediale Einordnung, die ich für fragwürdig halte. Viele Leitmedien konnotieren den Urteilsspruch negativ. Hier sind ein paar Beispiele:
- ARD: „Eine Klatsche für die Ampel“
- ZDF: „Bundesverfassungsgericht kippt neues Wahlrecht in Teilen“
- Stern: „Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht offenbar teilweise auf“
- BR: „CSU kann aufatmen: Teil der Wahlrechtsreform gekippt“
- SRF: „Deutsche Wahlrechtsreform wegen Fünf-Prozent-Hürde ungültig“
- Spiegel: „Die Ampel beschädigt mutwillig die politische Kultur“
- SZ: „Bundesverfassungsgericht hebt offenbar neues Wahlrecht teilweise auf“
- NZZ: „Das neue deutsche Wahlrecht ist verfassungskonform, aber schlecht.“
- Bemerkungen:
- Es gibt auch neutrale Berichte zum Thema. Positive Artikel habe ich keine gefunden.
- Die bei der Suche im Internet gefundenen Titel entsprechen oftmals nicht den tatsächlichen Titeln der Artikel.
- Gesellschaftliche Auswirkungen der Berichterstattung:
- Wir wissen, dass viele Medien nur durch negative Meldungen ihr Publikum und ihre Geldgeber aus der Werbewelt bei Laune halten können. Dabei geht es oft um das schiere Überleben der Medienhäuser. Negativ verkauft sich besser als Positiv.
- Die Meldungen zum Gerichtsurteil zur Wahlrechtsreform sind nur ein Beispiel von vielen. Ich erinnere an die Berichte zum Gebäudeenergiegesetz, aka. „Habecks Heizungshammer“.
- In Anbetracht der bevorstehenden Wahlen in einigen deutschen Bundesländern und der Bundestagswahl in gut einem Jahr, wünsche ich mir für meine ehemaligen Landsleute, einen neutraleren, bzw. optimistischeren Umgang mit politischen Ergebnissen. Das aktuelle Click-Bait-Gehabe spielt den Extremisten in die Hände.
- Politische Bildung:
- Erststimme, Zweitstimme, Überhangmandate, Grundmandatsklausel? Mich würde eine repräsentative Umfrage in der deutschen wahlberechtigten Bevölkerung zu diesen Begriffen interessieren. Wer kennt sich mit dem Wahlrecht aus welche Verbesserungen werden gewünscht?
- Als Ausländer steht mir eine Einmischung nicht zu; ich habe genug mit dem Verstehen des schweizerischen Wahlrechts zu tun. Trotzdem traue ich mich, eine Empfehlung abzugeben: Macht es einfacher und kommuniziert es besser.
Fabians Argumente und Ansichten:
- Reduktion der Größe des Bundestags nötig
- insbesondere auch, weil die deutsche Parteienlandschaft immer weiter zersplittert (in der alten BRD waren noch drei Parteien im Bundestag, heute sind wir bei mindestens sechs) -> hätte ggf. noch mehr Ausgleichsmandate bedeutet
- Zweitstimmendeckung ist sinnvoll, weil die gewählten Abgeordneten sich dann bestenfalls auf eine größere Mehrheit im eigenen Wahlkreis stützen
- Problem: Ziel der Reduktion auf 630 Abgeordnete erreicht man schon mit der Zweitstimmendeckung, die Abschaffung der Grundmandatsklausel wäre nicht nötig gewesen
- das hätte man mit Sicherheit vorher errechnen können, und ich vermute, dass das auch Geschehen ist
- FDP, Grüne und SPD gebührt Lob, weil sie sich des Problems angenommen haben
- aber: es ist politisch unmöglich, unnötigerweise in Kauf zu nehmen, dass zwei Oppositionsfraktionen aus dem Bundestag fliegen
- meiner Meinung nach passt so eine Fahrlässigkeit auch nicht zu den Ampelparteien, die ich gegenüber anderen Regierungen eher positiv wahrnehme (große Skandale, z.B. um Maskendeals, … kannte man bisher vor allem von der Union)
- im Wesentlichen bin ich da bei Ralf Neukirch vom Spiegel: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlrechtsreform-urteil-armutszeugnis-fuer-die-ampel-koalition-kommentar-a-03f82a47-e0f4-41f4-8fb7-e9e98da3526b
- ich habe in den Medien auch differenzierte Analysen gelesen: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-zur-wahlrechtsreform-ein-urteil-voller-gewinner-a-4f9347c6-4b6a-461e-99d6-e8a5b944d7f2
- die Überschrift der Tagesschau, die Ralf meint, ist zwar etwas zugespitzt
- ganz unpassend ist sie aber nicht: der Anspruch einer Bundesregierung kann nicht sein, dass ein Gesetz zum größten Teil verfassungsmäßig ist
- wenn eine Regierung (fahrlässig) verfassungswidrig handelt, ist ein entsprechendes Urteil immer eine Klatsche, weil die Verfassungsmäßigkeit in Deutschland ganz zentral ist
4. Meinungen nach dem Gespräch:
Ralf:
- Mir war klar, dass ich ein schwieriges Thema vorgeschlagen habe. Vielen Dank, Fabian, dass Du es angenommen hast.
- Mein Trigger war nicht die deutsche Wahlrechtreform an sich, sondern die mediale Einordnung desselben.
- Nachdem ich mir sehr viele Medienberichte zum Thema angesehen habe, halte ich viele für objektiv und wenige für wohlwollend. Leider reagieren viele Medienkonsumenten nur auf die negativen Meldungen.
- Für mich war das Thema „Wahlrechtsreform“ nur ein Thema unter vielen, wenn es um die mediale Befangenheit (bias) geht.
- Letztendlich geht es mir um das Verhindern des Faschismus in Europa.
Fabian:
- Tagesschau sollte nicht unbedingt Politiker-Zitate in Überschriften hieven, weil diese natürlich meistens eine persönliche Meinung abgeben
- klar ist: neutrale Berichterstattung ist gerade im Politikjournalismus das richtige Ziel
- schweizerische Perspektive vor allem in Hinblick auf direkte Demokratie interessant
- Ralf sagt, dass die Schweiz direkte Demokratie sozusagen gelernt hat. Das sollte man nicht vergessen, wenn man sich dazu Gedanken macht
- Wahlrecht ist ein sehr offenes Thema, das mit vielen anderen politischen Fragen verbunden ist. Daran sieht man, wie grundlegend wichtig das Wahlrecht ist
- es geht aber nicht darum, irgendjemandem vorzuwerfen, er habe das Wahlrecht verschandelt
Hinweis: Macht mit bei Politische Perspektiven! Wer Interesse hat, findet genauere Informationen unter https://politische-perspektiven.de.
5. Links
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896
- https://dserver.bundestag.de/btd/20/053/2005370.pdf
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Bundestagswahlkreise_2021
- https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wahlrechtsreform-bundesverfassungsgericht-104.html
- https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/07/fs20240730_2bvf000123.html
- https://www.usa.gov/agencies/u-s-house-of-representatives
- https://de.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahl_2021
- https://www.bbc.com/news/election/2024/uk/results
- https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalversammlung_(Frankreich)
- https://de.wikipedia.org/wiki/Camera_dei_deputati
- https://de.wikipedia.org/wiki/Congreso_de_los_Diputados
- https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-bundesverfassungsgericht-billigt-wahlrechtsreform-der-ampel-teilweise-102.html
- https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/der-mann-der-das-bundesverfassungsgericht-vorgefuehrt-hat-a-4e83dc09-1887-4efc-81b5-627d68bebf8d
Der verwendete Song „Lost In Thought“ von HoliznaCC0 wurde unter einer CC0 1.0-Universal-Lizenz freigegeben.